Sachbezug PKW

Die Änderungen der Steuerreform im Überblick.

Die Steuerreform bringt für privat genutzte Dienstwagen einige Änderungen. Welche Neuerungen es mit 01. Jänner 2016 gibt, und wie Sie als Fuhrparkverantwortlicher damit umgehen können, haben wir für Sie zusammengefasst:

Neu ist, dass der Sachbezug für Firmenfahrzeuge abhängig vom CO2 Ausstoß und dem Anschaffungsjahr des Fahrzeugs berechnet wird.

Mit CO2 armen Fahrzeugen fährt man günstiger!

  • Generell beträgt der Sachbezug ab 01. Jänner 2016 2 Prozent der tatsächlichen Brutto-Anschaffungskosten, maximal EUR 960,00 monatlich.

  • Für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert bis zu 130 g/km beträgt der Sachbezug 1,5 Prozent der Anschaffungskosten (maximal EUR 720,00 monatlich).

Damit werden in Zukunft CO2 arme Fahrzeuge klar begünstigt.

Ab 2017 verringert sich der CO2-Emissionsgrenzwert um jährlich 3 g/km. Ab dem Jahr 2021 ist der CO2-Emissionsgrenzwert des Jahres 2020 mit 118 g/km maßgebend.

In der Tabelle unten sehen Sie die CO2 Grenzwerte für jedes Anschaffungsjahr:

Jahr der Anschaffung de Fahrzeuges CO2 Grenzwert
  bis 2016 (aktueller Fahrzeugbestand)   130 g/km
  2017   127 g/km
  2018   124 g/km
  2019   121 g/km
  ab  2020   118g/km


Ausschlaggebend für die Berechnung des Sachbezugs ist also das Kalenderjahr der Anschaffung.

Für ein Fahrzeug, das 2016 angeschafft wird, und einen CO2 Ausstoß von 130 g/km hat, gilt also ein Sachbezug von 1,5 Prozent. Wird dasselbe Fahrzeug erst 2018 angeschafft, beträgt der Sachbezug jedoch 2 Prozent.  

Wie sieht es dann mit Elektrofahrzeugen aus?

Reine Elektrofahrzeuge (CO2 Ausstoß = null) sind ab dem Kalenderjahr 2016 gänzlich vom Sachbezug befreit. Zusätzlich gelten für diese Fahrzeuge dieselben steuerlichen Bestimmungen wie für andere vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuge.

Was können Sie also tun?

  • Mitarbeiterinformation: Die neue Sachbezugsregelung gilt für bereits genutzte und neu anzuschaffende Fahrzeuge. Damit sind auch Mitarbeiter von der  neuen Regelung betroffen, die bereits ein Dienstfahrzeug privat nutzen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Auswirkungen der neuen Regelung.   

  • Anpassung der Car Policy: Passen Sie Ihre Car Policy den neuen Bestimmungen an, indem Sie bei der Modellwahl CO2 Grenzwerte vorgeben.

  • Überdenken Sie die Zusammensetzung Ihrer Flotte: Welcher Fahrzeugmix ist im Rahmen der neuen Regelung sinnvoll? Schließlich ist ein Dienstfahrzeug nicht nur ein Kosten-, sondern für viele Mitarbeiter auch ein Motivationsfaktor.

Als markenunabhängiger Anbieter unterstützt Sie ALD Automotive gerne bei der Fahrzeugauswahl und Zusammensetzung Ihres Fuhrparks. Kontaktieren Sie uns einfach!