Mobilitätsblog

Erhöhung der E-Mobilitätsförderung ab 01. Juli 2020

/ Theme(s): BLOG, Fuhrparkstrategie
Erhöhung der E-Mobilitätsförderung ab 01. Juli 2020

Das Interesse an E-Mobilität steigt. Um diesen Trend zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen weiter anzukurbeln, rief die Bundesregierung die E-Mobilitätsoffensive 2019 + 2020 ins Leben.

Ab 01. Juli 2020 erfolgt nun ein Ausbau des Bonussystems zur Förderung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur als Beitrag zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise:

  • So erhalten sowohl Privatpersonen- als auch Firmenkunden beim Kauf eines PKWs mit Elektroantrieb statt bisher 3.000 Euro nun 5.000 Euro Zuschuss.
  • Die Förderung von Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range-Extender erhöht sich von 1.500 Euro auf 2.000 Euro.
  • Auch die finanzielle Unterstützung von Nutzfahrzeugen und Elektro-Zweirädern steigt an.
  • Zu beachten gilt es: Die Brutto-Listenpreise das jeweiligen Basismodells dürfen 50.000 Euro für Privatpersonen bzw. 60.000 Euro für Firmen nicht überschreiten.
  • Bei der Ladeinfrastruktur liegt die Förderung von Heimladestationen nun bei 600 Euro (vorher 200 Euro), bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Unternehmen erhöht sich der Förderbeitrag je nach Leistung auf 300 bis 15.000 Euro (bisher 200 bis 10.000 Euro).


Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Voraussetzung für alle Förderangebote:

  • 100 % Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
  • Förderhöhen sind Pauschalsätze (mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt)

Mehr Informationen rund um die Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem Förderleitfaden.

Das Factsheet* des Bundesministeriums zu E-Mobilitätsförderung 2020 können Sie hier nachlesen.

*Hinweis: Alle im Factsheet angeführten erhöhten Förderangebote werden für sämtliche Antragstellungen ab dem 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 (bzw. solange Budget verfügbar ist) in Abhängigkeit des Bundesbudget 2020 und der Beschlüsse der UFI Kommission und KLIEN Präsidium vorgeschlagen und umfassen auch sämtliche registrierten Förderfälle, die bis 31. Dezember 2020 einlangen (bzw. solange Budget verfügbar ist).

ALD-newsletter-optin-DE