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Verlängerung der E-Mobilitätsförderung ab 01. Jänner 2021

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Verlängerung der E-Mobilitätsförderung ab 01. Jänner 2021

Um den Trend der zunehmenden Nachfrage nach E-Mobilität fortzusetzen, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Autoimporteuren beschlossen, das Bonussystem zur Förderung von E-Autos fortzusetzen.

Ab 01. Jänner 2021 gelten dabei die folgenden Änderungen:

  • Privatpersonen erhalten beim Kauf eines PKWs mit Elektroantrieb weiterhin 5.000 Euro Zuschuss. Für Firmenkunden wird die Förderung von bisher 5.000 Euro auf nun 4.000 Euro reduziert.
  • Die Förderung von Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range-Extender bleibt bei 2.000 Euro.
  • Auch die finanzielle Unterstützung von Nutzfahrzeugen und Elektro-Zweirädern wird fortgeführt.
  • Zu beachten gilt es: Die Brutto-Listenpreise das jeweiligen Basismodells dürfen 60.000 Euro sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen nicht überschreiten.
  • Bei der Ladeinfrastruktur liegt die Förderung von Heimladestationen weiterhin bei 600 Euro (Einzelanlage), bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Unternehmen beträgt der Förderbeitrag je nach Leistung zwischen 2.500 und 30.000 Euro.

Voraussetzung für alle Förderangebote:

  • 100 % Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
  • Förderhöhen sind Pauschalsätze (mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt)

Mehr Informationen rund um die Fördermöglichkeiten finden Sie in unserem Förderleitfaden.

Das Factsheet* des Bundesministeriums zu E-Mobilitätsförderung 2021 können Sie hier nachlesen.

 

*Hinweis: Alle im Factsheet angeführten Förderangebote werden für sämtliche Antragstellungen ab den jeweils angeführten Zeitpunkten bis zum 31. März 2022 (bzw. solange Budget verfügbar ist) in Abhängigkeit des Bundesbudget 2021 und der Beschlüsse der UFI Kommission und KLIEN Präsidium vorgeschlagen und umfassen auch sämtliche registrierten Förderfälle, die bis 31. März 2022 (bzw. solange Budget verfügbar ist) einlangen.

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